Begutachtung

Im Zuge einer Entscheidungsfindung ist es oftmals hilfreich von einem außerhalb des Entscheidungsprozesses stehenden Fachmann eine Begutachtung eines Bauvorhabens oder etwa einer anstehenden Verkehrsregelung zu erhalten. Auf Grund der langjährigen Erfahrung in der II Landschaftsschutzkommission werden beispielsweise oftmals Gutachten zu Einsprüchen von Antragstellern angefordert.

Landschaftsschutz
Bei Einsprüchen von Bauwilligen zu Entscheidungen des Amtes für Landschaftsplanung betreffend die Bewilligung von Baumaßnahmen fordert das Amt von außenstehenden im entsprechenden Verzeichnis eingetragenen Fachleuten eine Begutachtung des Bauvorhabens ein. Diese beruht auf dem vorliegenden Bauprojekt, den bereits erfolgten Genehmigungsverfahren auf Gemeinde- und Landesebene und auf einen Lokalaugenschein mit Anhörung des Antragstellers. Das Gutachten dient der Landesregierung, die Beschwerde zu bewerten und zwischen der Beschwerde des Antragstellers, den Ämterentscheidungen und dem Ergebnis des Gutachtens abzuwägen und zu entscheiden, wie schwerwiegend der landschaftliche Schaden des geplanten oder bereits durchgeführten Bauvorhabens ist.
Oftmals stellt sich beispielsweise die Frage welche Art von Stützmaßnahmen beim Bau von Wegen oder Anlage von Terrassen im Steilgelände am wenigsten das bestehende Landschaftsbild negativ beeinflusst: Natursteinmauern bewehrte Erde, Kombinationen davon oder Abböschungen.

Mobilität (siehe auch Mobilität -> Beratung & Gutachten)
Wenn neue Verkehrsregelungen umgesetzt werden sollen oder durch Bauvorhaben neue Belastungen des Verkehrswegenetzes befürchtet werden, fordert die öffentliche Verwaltung oftmals ein Verkehrsgutachten an, um ihre Entscheidungen fachlich zu untermauern oder aber um vor Ausstellung einer Baukonzession die Folgewirkungen für das Verkehrswegenetz abschätzen zu können. Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage möglicherweise bereits bestehender Verkehrskonzepte, erfordert aber eine spezifische Beurteilung der jeweiligen Situation auch im Lichtblick künftiger Entwicklungen, die durch ein Bauvorhaben entstehen. Dabei gilt es insbesondere die Sicherheitsaspekte im Straßenraum für Fußgeher und Radfahrer zu berücksichtigen und eventuelle Maßnahmen vorzuschlagen, um negative Folgewirkungen von Bauvorhaben zu minimieren.
Klassisches Beispiel ist die Errichtung einer neuen Zufahrt zu einem Privatgrundstück: ist die Sicht beim Ausfahren gegeben, sind vorgesehene Neigung der Ausfahrtsrampe und die Einbiegeradien zulässig, werden Fußgeher gefährdet, ermöglicht der schnelle Autoverkehr überhaupt eine Ausfahrt, usw.

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