Bauabwicklung

Die Abwicklung eines Bauvorhabens ist in den letzten Jahren insbesondere für öffentliche Bauvorhaben stark reglementiert worden, um ein Höchstmaß an Transparenz im Ablauf der verschiedenen Planungs- und Genehmigungsschritte zu gewährleisten. So sind die Vertragsbedingungen für Projektierung, Bauleitung, Unterstützung des Verfahrensverantwortlichen RUP, Sicherheitskoordinierung auf den Baustellen und andere freiberufliche Leistungen in Zusammenhang mit der Projektierung und Ausführung öffentlicher Bauten im Beschluss der Landesregierung Nr. 1308 vom 11.11.2014 festgehalten. Zudem empfiehlt sich immer auf den jeweiligen Seiten der Landesregierung nachzusehen um auf dem letzten Stand zu sein.
http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/vertragsunterlagen.asp

Planung und Bau
Voraussetzung einer guten Planung sind einerseits klare Vorgaben des Auftragsgebers betreffend Planungsobjekt und Planungsziel und andererseits gute topographische Unterlagen (Vermessung) mit einer genauen Einmessung der Mappensituation samt Besitzverhältnissen.

Wesentliche Schritte sind:
• Studie – Vorprojekt mit Genehmigung durch den Auftraggeber
• Einreichplanung zwecks Vorlage in der Baukommission
• Ausführungsplanung nach Genehmigung und unter Berücksichtigung eventueller Auflagen
• Ausschreibung und Vergabe gemäß geltender Bestimmungen- siehe Allgemeine Technische Bestimmungen und Besondere Vertragsbestimmungen http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/2020.asp
• Sicherheitsplan in der Planungs- und Ausführungsphase gemäß Bestimmungen des Legislativdekretes Nr. 81/2008
• Bauleitung mit Abrechnung und eventuellen Varianteprojekten und Neue Preise Vereinbarungen inklusive der jeweiligen Baustellenprotokolle und aller Meldungen betreffend Bauzeiten, Subunternehmer, ordnungsgemäße Ausführung etc. gemäß geltenden Bestimmungen und unter Anwendungen der jeweiligen Formulare. http://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/oeffentliche-bauten/dienste/vordrucke.asp

Koordination
• Sicherheitskoordination
Die Sicherheitskoordination wird von einem eigens befugten Techniker abgewickelt und verfasst eine eigenes Sicherheitsprotokoll bei jeden Baustellenbesichtigung, in welchen die Anweisungen zu notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle enthalten sind. Siehe hierzu die genauen Bestimmungen des Legislativdekretes Nr. 81/2008 und nachfolgender Änderungen

• Baustellenkoordination
Die Koordination der Baustelle obliegt dem Verfahrensverantwortlichen, der zudem die Verbindung zwischen Bauträger und Bauleitung übernimmt und bei den Baustellenbesprechungen anwesend sein sollte, um bei Bedarf sofort eingreifen zu können. Wenn kein Verantwortlicher ernannt wurde übernimmt diese Funktion im Allgemeinen der Gemeindesekretär. Siehe dazu die jeweiligen Bestimmungen.
http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/vertragsunterlagen.asp


Sicherheitskoordination


Seit Inkrafttreten des G.V.D. vom 14. August 1996 Nr. 494 gelten für Baustellen klare Bestimmungen, die anzuwenden sind, um die Ausführung der Arbeiten unter sicheren Bedingungen durchzuführen. Dabei wird in den vorgesehenen Fällen der Bauherr (privater Bauherr oder öffentliche Körperschaft) verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator in der Planungsphase und in der Ausführungsphase zu ernennen.

Der Sicherheitskoordinator erstellt während der Planung eines Bauwerkes einen Sicherheits- und Koordinierungsplan welcher das Erkennen, Analysieren und Bewerten von Unfallrisiken zum Inhalt hat und die daraus folgenden Maßnahmen, Leistungen und Gerätschaften anzeigt. Dies um während der gesamten Bauarbeiten zu gewährleisten, dass die geltenden Bestimmungen zur Verhinderung von Unfällen und zur Sicherstellung der Gesundheit der Arbeiter eingehalten werden. Die zu erwartenden Kosten werden abgeschätzt und in den Sicherheits- und Koordinierungsplan integriert, der Bestandteil des Vertrages mit der Baufirma ist.

Während der Durchführung der Arbeiten überprüft der Sicherheitskoordinator, dass die im Sicherheits- und Koordinierungsplan enthaltenen Vorschriften von den ausführenden Unternehmen und von den selbstständigen Arbeiter eingehalten werden, und ergänzt den Plan bei Notwendigkeit.

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